Dichtheitsprüfung nach DIN 1986 Teil 30 EN 1610

Die DIN 1986-30 legt Normen für die Grundstücksentwässerung sowie Instandhaltungsmaßnahmen und Prüffristen fest. Die empfohlene Überprüfungszeit für häusliches Abwasser ist 20 Jahre, während bei Neuanlagen erst nach 30 Jahren eine erneute Dichtheitsprüfung notwendig ist. Diese Fristen sind Empfehlungen und nicht rechtlich verpflichtend. Die tatsächliche Prüfungshäufigkeit wird von den Bundesländern, Städten oder Kommunen festgelegt und kann je nach Standort variieren. Wasserschutzgebiete haben in der Regel kürzere Fristen. Man sollte bei der Kommunalverwaltung oder Stadt nachfragen, um die jeweiligen Regelungen zu klären.
Wie funktioniert die Dichtheitsprüfung?
Rohrreinigung Barteck ist zertifiziert für die Dichtheitsprüfung nach Gesetzeslage NRW. Grundsätzlich werden drei verschiedene Prüfverfahren bei der Dichtheitsprüfung von Abwasserrohren unterschieden: Die Kanalfernsehuntersuchung (KA), vereinfachte Dichtheitsprüfung (DR2) und die Dichtheitsprüfung (DR1).
KA (Kanalfernsehuntersuchung), auch "optische Inspektion" genannt, begutachtet Rohrsysteme mithilfe einer Kamera, nachdem die Abwasserleitungen mit Hochdruck-Spüldüsen gereinigt wurden. Nach Überprüfung des Rohrsystems durch die Kamera im Revisionsschacht gilt die Leitung als dicht, wenn keine Schäden oder Fremdwassereintritte entdeckt werden. In diesem Fall spricht man auch von der sogenannten fiktiven Dichtheit.
Bei DR2 wird das Rohrsystem an einer Seite verschlossen und mit Wasser oder Luft befüllt, um die Dichtheit zu überprüfen. Die Prüfzeiten sind in Tabelle 1 der DIN 1986-30 aufgeführt.
Die Dichtheitsprüfung DR1 entspricht der DIN EN 1610. Vor dem Luft- oder Wassertest erfolgt eine optische Inspektion. Sind hierbei keine Schäden oder Deformationen erkennbar und der Dichtheits-Test verläuft unauffällig, gelten die Abwasserrohre als dicht.
Sollten Sie Fragen zur Dichtheitsprüfung haben, beraten wir von der Rohrreinigung Barteck Sie gerne vorab telefonisch oder ggfs. auch persönlich.


